Wie führen Unternehmen ESRS/CSRD-Reporting in die Unternehmenskommunikation ein? Diese Frage beschäftigt viele Firmen, die sich auf die neuen Berichtspflichten vorbereiten. Hier sind die Schritte, die meine Kollegen bei WeichertMehner und ich empfehlen:

Erstens erstellen wir einen reinen ESRS-konformen Bericht als technischen Bericht. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es ist wichtig, die Corporate Publication, also den schön gestalteten Bericht als PDF oder Website, vom technischen Bericht zu trennen. Das erhöht auch den Spielraum, weil so technische Angaben und die Gestaltung eines für Stakeholder gut lesbaren Berichtes zwei verschiedene Aufgaben werden.

Zweitens führen wir eine 360-Grad-„kommunikative Wesentlichkeitsanalyse“ durch. Die Leitfrage dabei lautet: Was von den Inhalten der Nachhaltigkeitserklärung muss in die bestehenden Maßnahmen der Unternehmenskommunikation einfließen? Und welche Anpassungen und neuen Instrumente sind erforderlich?

Drittens priorisieren wir die Aufgaben, identifizieren die Quick Wins und überführen diese in einen Plan mit Maßnahmen, die wir mit dem Unternehmen gut umsetzen können. Hierfür greifen wir auch auf ein Netzwerk aus Kreativ- und Markendesignern zurück.

Im ersten Jahr ist der Aufwand höher als in den Folgejahren. Unternehmen können in den Folgejahren mit den eingeführten Abläufen den Bericht aktualisieren und, wenn gewünscht, erweitern.

Unsere praktischen Erfahrungen zeigen, wie Unternehmen, die diese Schritte befolgen, nicht nur die Anforderungen erfüllen, sondern auch neue strategische Möglichkeiten entdecken.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert